- Wintergeld
- Wintergeld,eine Maßnahme der Bundesanstalt für Arbeit zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft. Nach §§ 209 ff. SGB III haben Arbeitnehmer der Bauwirtschaft Anspruch auf: 1) Wintergeld in der Förderungszeit zur Abgeltung witterungsbedingter Mehraufwendungen für geleistete Arbeitsstunden (Mehraufwandswintergeld, 2 DM je Arbeitsstunde) und in der Schlechtwetterzeit als Zuschuss zu einer Winterausfallgeld-Vorausleistung (Zuschusswintergeld, 2 DM je Ausfallstunde), 2) Winterausfallgeld bei witterungsbedingtem Arbeitsausfall in der Schlechtwetterzeit im Anschluss an eine Winterausfallgeld-Vorausleistung. Für die Bemessung und die Höhe des Winterausfallgeldes gelten die Vorschriften für das Kurzarbeitergeld (§§ 169 ff. SGB III) entsprechend. Förderungszeit ist die Zeit vom 15. 12. bis Ende Februar. Schlechtwetterzeit ist die Zeit vom 1. 11. bis 31. 3. Winterausfallgeld-Vorausleistung ist eine Leistung, die das Arbeitsentgelt bei witterungsbedingtem Arbeitsausfall in der Schlechtwetterzeit für grundsätzlich mindestens 100 Stunden ersetzt, in angemessener Höhe zum Winterausfallgeld steht und durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag geregelt ist. - In Österreich und in der Schweiz wird Schlechtwetterentschädigung gezahlt.
Universal-Lexikon. 2012.